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1. Beitreten

Schön, dass Du dich für unseren Modellflugclub interessierst und beitreten möchtest.

Am Besten kommst Du auf unserem Flugplatz vorbei. Dort hat es meistens Anmeldeformulare im Clubhaus. So lernst Du schon das eine oder andere Mitglied kennen und kannst Dir ein Bild der Umgebung machen. Oder melde dich bei unserem Verantwortlichen für das Mutationswesen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (079 / 425 12 15), damit er Dir ein Anmeldeformular zuschicken kann.

Nachdem wir das von Dir ausgefüllte Anmeldeformular erhalten haben, entscheidet der Vorstand anlässlich der darauf folgenden Sitzung über Deine provisorische Aufnahme. Sobald dieser Deiner Aufnahme zugestimmt und Dich über den Entscheid informiert hat, erhälst du zeitgleich das SMV-Formular zum Ausfüllen.

Diese bitte abermals dem Mutationsverantwortlichen retoursenden.

Nach dem Eintreffen des SMV-Formulars beim Mutationsverantwortlichen bist Du ein provisorisches Mitglied des MAC Seeland. Ab diesem Moment bist Du versichert und auf unserem Platz flugberechtigt. Du erhälst auch den Zugang zum Mitgliederbereich der Homepage, wo alle wichtigen Dokumente wie Statuten oder Flugreglement als PDF zum Download bereitstehen.
Es versteht sich von selbst, dass das auch das mehr oder weniger regelmässige Mithelfen bei Anlässen dazu gehört.

Stichtag für eine definitive Aufnahme im Anmeldejahr ist der 1. Juni. Über später entschiedene Anmeldungen werden erst im Folgejahr an der Generalversammlung zur definitiven Aufnahme eingeladen. Nach zweimaligem unentschuldigten Fernbleiben der GV erlischt die provisorische Mitgliedschaft.

2. Warum beitreten

Ob Du als Anfänger in eine Modellflugsparte einsteigen oder Dich als Fortgeschrittener an Modelle höherer Komplexität wagst: Die entscheidenden Hinweise zum Bau und Betrieb eines Flugmodells finden sich nicht immer in der Anleitung...

Als Mitglied des MAC Seeland profitierst Du von einem umfangreichen Erfahrungsschatz im effizienten Bauen und sicheren Fliegen von Modellen aller Art. Dein grosser Vorteil: Du kommst schneller zu einem flugtüchtigen Modell und wirst an diesem auch wesentlich länger Freude haben.
Mitglieder helfen einander gerne bei Problemen sei es beim Bau, auswahl der Komponenten oder Fliegen. Einige Mitglieder sind auch bereit, dir am Doppelsteuer Hilfe beim Fliegenlernen zu bieten.

Als Mitglied des MAC Seeland bist Du auch gleichzeitig Mitglied des Schweizerischen Modellflugverbandes SMV und des Aero-Club der Schweiz. Durch die Mitgliedschaft beim Aero-Club bist Du auch automatisch ausreichend haftpflichtversichert. Siehe dazu auch den Abschnitt: 4. Haftpflichtversicherung

3. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag beläuft sich für Senioren auf CHF 254.- pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
(Junior bis zum, Senior ab dem 18. Lebensjahr)

Zentralbeitrag Aero-Club Schweiz inkl. AeroRevue CHF 80.-- (Senioren)
CHF 30.-- (Junioren)
RMV Bern-Oberland-Oberwallis CHF 5.-- (Senioren)
Allianz Suisse Haftpflichtversicherung bis CHF 10 Mio.
und CAP Rechtschutzversicherung
CHF 18.-- (Senioren)
CHF 11.-- (Junioren)
Abo Modellflug-Sport MFS CHF 26.-- (alle)
Modellflug Verband SMV CHF 35.-- (Senioren)
CHF 10.-- (Junioren)
Mitgliedschaft MAC Seeland CHF 90.-- (Senioren)
Einmalige Eintrittsgebühr (A FOND PERDU) CHF 200.-- (Senioren)
Stand der Beiträge: 1.1.2023

Der Betrag wird vom Aeroclub der Schweiz einkassiert und verwaltet. Für Junioren entfällt der Mitgliedsbeitrag des MAC Seeland. Das heisst, für Junioren werden lediglich CHF 77.-- fällig.

Weiterlesen: 3. Mitgliederbeitrag

4. Haftpflichtversicherung

Für den Modellflugbetrieb mit Modellen ab 500g Gewicht gelten in Ergänzung zum Schweizerischen Luftfahrtgesetz die Bestimmungen der "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" (VLK) Nr. 748.941. Diese schreiben klar vor: 

  • Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen. (VLK Art 20/Ziff. 1) 
  • Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen. (VLK Art 20/Ziff. 3)

Um auf unserem Flugplatz fliegen zu können, verlangen wir die Mitgliedschaft im Aero-Club der Schweiz. Dadurch wird sichergestellt, dass Du über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügst. Der Ausweis des AeCS ist beim Fliegen stets auf sich zu tragen.

Weiterlesen: 4. Haftpflichtversicherung

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